Kirchenverwaltungen

Die Kirchenverwaltung ist gesetzlicher Vertreter der örtlichen Kirchengemeinde. Als Vertreter der Kirchenstiftung ist sie für die Vermögensangelegenheiten zuständig. Gemeinsam mit der Bischöflichen Finanzkammer als Stiftungsaufsichtsbehörde obliegt der Kirchenverwaltung die rechtliche, wirtschaftliche und finanzielle Sorge vor Ort für eine würdige Feier der Gottesdienste, für die Glaubensverkündung und den breitgefächerten Dienst am Nächsten. Der hierfür erforderliche Personal- und Sachaufwand wird durch die Kirchenverwaltung beschlossen und überwacht.

In unserer Pfarrgemeinde Donaustauf gibt es zwei eigenständige Kirchenverwaltungen.

Die Pfarrkirchenstiftung St. Michael in Donaustauf hat zurzeit 8 Mitglieder und die Filialkirchenstiftung St. Martin in Sulzbach 5 Mitglieder. Vorsitzender beider Kirchenverwaltungen ist satzungsgemäß der Pfarrer.

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